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Onlineshop: Ware zum Einkaufspreis anbieten?

Frage

Ich möchte demnächst ein Onlineshop eröffnen für private und gewerbliche Kunden. Darf ich eine Ware zum Einkaufspreis anbieten?

Antwort

Grundsätzlich können Sie Ihre Verkaufspreise frei bestimmen - außer Ihre Lieferanten geben Ihnen verbindliche Preisempfehlungen vor.

Sie sollten aber bedenken, dass der Verkauf zu Einkaufspreisen nur für einen begrenzten Zeitraum (z.B. aus Werbegründen wie Eröffnung, Aktionswochen o.ä.) sinnvoll ist. Wenn Sie generell keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, kann Ihnen, unabhängig von den Lieferanten, das Finanzamt Probleme bereiten und Ihnen „Liebhaberei“ unterstellen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2018

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