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Gewinn kalkulieren?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Gewinnkalkulation (nicht für das Finanzamt!). Wenn ich für meinen Onlineshop mit Zoll und Steuer 50 Bikinis für 413 Euro kaufe, diese für 25,90 Euro pro Stück verkaufe, habe ich ja einen UMSATZ von 1.295 Euro. Davon abgezogen die 413 Euro Einkaufspreis macht einen GEWINN von 882 Euro. Das ist doch mein reiner Gewinn oder nicht? ABER ich muss doch DAVON die Nachbestellung für die nächsten Bikinis machen, da die ja alle ausverkauft sind. Sind also wieder 413 Euro, also bleiben mir nur 469 Euro, was ja sehr wenig ist und sich kaum lohnt. Ist das denn überhaupt so richtig, dass die NACHBESTELLUNG mit einberechnet wird oder wird diese Nachbestellung erst vom nächsten Gewinn abgezogen? Hier geht es rein um die Gewinnkalkulation - nicht um den Steuerjahresausgleich oder ähnliches.

Antwort

Zunächst zu Ihrer konkreten Frage bzgl. der Gewinnkalkulation in Bezug auf die Nachbestellung :

Wie Sie schon selbst richtigerweise anmerken, ist in Bezug auf die (Gewinn) Kalkulation jeder Bestellvorgang bzw. jedes einzelne Geschäft separat zu betrachten. Ob und wie viel Sie nachbestellen, ist völlig unabhängig davon zu sehen. Insoweit gilt es auch jeden Einkauf einzeln zu kalkulieren und einen Verkaufspreis festzulegen, womit eben nicht nur alle Kosten abgedeckt sind, sondern auch ein Gewinn erwirtschaftet werden kann.

In Ihrem vorliegenden Fall ist es - gemäß Ihren Angaben - zunächst so, dass Sie 50 Bikinis für 413,0 Euro (inkl. Bezugs-/Kaufnebenkosten) einkaufen und bei einem geplanten Stückpreis von 25,90 Euro fürwahr dann einen Umsatz von gesamt 1.293,0 Euro machen würden. (natürlich immer vorausgesetzt, Sie verkaufen auch alle 50 Bikinis !).

Wichtig dabei für Ihre (Gewinn-) Kalkulation ist: Ob Sie letztlich tatsächlich einen Gewinn erzielen oder nicht, hängt in hohem Maß von den zusätzlichen/sonstigen Kosten ab, die über den Wareneinkauf hinaus noch entstehen.

Dazu möchten wir Ihnen folgend einige Hinweise geben:

Die Summe von 882 Euro, die Sie als Gewinn bezeichnen, ist „nur“ der s.g. Rohertrag bzw. die Handelsspanne.
Von dieser Summe müssen Sie ihre weiteren Kosten abziehen, die durch den Handel/Verkauf entstehen.
Zusammengefasst gilt:

  1. Umsatz minus Wareneinsatz/-einkauf (inkl. Bezugsnebenkosten) => Rohertrag
  2. Rohertrag minus (sonstigen) Kosten = Gewinn

So fallen z.B. bei jedem einzelnen Versand Kosten an; beispielhaft seien hier Verpackung, Ausgangsfrachten und/oder Porto genannt. Vertreiben Sie Ihre Produkte über Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon, müssen Sie Verkaufsgebühren zahlen. Auch Kontogebühren werden hier je nach Verkaufsmenge monatlich fällig.
Selbiges gilt für z.B. Ebay. Hier fallen unter die Bereitstellungskosten eine Angebotsgebühr, Verkaufsprovision an E-Bay und ggf. PayPal-Gebühren.

Was bei einem Versandhandel unbedingt zu beachten ist, sind die Kosten für Retouren, wenn ein Kunde mit dem Produkt nicht zufrieden ist - sei es Größe, Qualität oder ähnliches. Und das ist gerade in dieser Branche durchaus üblich.

Ein weiterer Punkt sind z.B. auch die Vertriebskosten. Werbung und Marketing ist nicht billig, aber unabdingbar, um die Ware auch verkaufen zu können. Hinzu kommen z.B. auch die Kosten für die Erstellung einer Homepage und ggf. eines Online-Shops !

Nicht zu vergessen sind natürlich auch die allgemeinen Kosten, wie z.B. Versicherungen, IHK-Beiträge, Strom, Abfallentsorgung, Telefon, Büromaterial, Buchführung und Steuerberatung, Gebühren Hausbank für Kontoführung und ggf. Zinsen für ein Darlehen (wenn Sie den Einkauf vorfinanzieren) oder einen Überziehungskredit, EDV-Hard- und Software, Firmenfahrzeug, u.v.m.
Platz benötigen Sie für die Lagerung der Ware und einen Büroraum ggf. auch > dann fallen auch hierfür Kosten an.
Davon ausgehend, dass Sie das Gewerbe allein betreiben möchten, fallen zwar keine Personalkosten für Mitarbeiter an, aber wenn Sie vom Handel leben möchten oder sich ein „Zubrot“ verdienen wollen, sind auch Ihre eigenen privaten Kosten bzw. Verdienstwünsche bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Diese allgemeinen Kosten können Sie über einen Aufschlag auf den Verkaufspreis kalkulieren. Beachten Sie dabei: Je weniger Sie verkaufen, desto höher muss der Aufschlag ausfallen.

Wichtig ist > die Höhe des Gewinns ist erst nach Abzug aller anfallenden Kosten ermittelbar.

Sollte Ihnen die Höhe des so ermittelten (noch zu versteuernden!) Gewinns zu niedrig erscheinen, müssen Sie entweder mehr Bikinis verkaufen oder einen höheren Verkaufspreis pro Bikini verlangen.
Aber Vorsicht! Erhöhen Sie Ihren Verkaufspreis, sinkt mit aller Wahrscheinlichkeit die Nachfrage und Ihr Produkt könnte für die Konsumenten zu teuer werden.

Abschließend dürfen wir Ihnen nahelegen, sich insbesondere mit den Themen Kalkulation und Rentabilität näher zu beschäftigen. Insgesamt macht durchaus auch die Erstellung eines konkreten Businessplans Sinn, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit intensivieren. In einem Businessplan beleuchten Sie alle Aspekte der Selbständigkeit und setzen sich intensiv mit Ihrem Vorhaben auseinander.

Dazu finden Sie auf der Website, über die Sie Ihre Anfrage gestellt haben, sehr umfangreiche Informationen und Hinweise. Es lohnt sich, die Mühe zu machen.

Ihren fertigen Businessplan sollten Sie abschließend mit einem Spezialisten für Existenzgründung besprechen bzw. diesen ggf. bereits bei der Erstellung mit einbeziehen und um Mithilfe bitten.

Sprechen Sie diesbezüglich z.B. mit Ihrer regionalen IHK vor Ort.

Je nach Umfang der geplanten Geschäftstätigkeit kann es durchweg auch sinnvoll sein, frühzeitig die Unterstützung über einen Steuerberater oder Unternehmensberater in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass dafür in der Regel dann auch weitere Kosten anfallen.

Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

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