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Kapitalbedarfsplanung: Kapitalbedarf? Tilgung?

Frage

Meine Frage bezieht sich auf Ihre Vorlage zur Checkliste: Kapitalbedarfsplan (PDF, 278  KB). Mir ist nicht klar, an welcher Stelle jährliche Kosten angegeben werden? Und welche Angaben bei Tilgung gemacht werden sollen? Die Tilgungssumme ergibt sich doch aus dem aufgelisteten Kapitalbedarf? Die einzelnen Posten des Kapitalbedarfs werden summiert und ergeben insgesamt den Kapitalbedarf?

Antwort

In der Checkliste, die Sie angegeben bzw. ausgewählt haben, werden in der Tat nur einmalige Kosten für Investition, Gründungskosten (das sind Kosten die unmittelbar mit dem Gründungsaufwand bzw. davor anfallen wie z.B. Gründungsberatung, Anmeldungen, Genehmigung ) und sog. Ingangsetzungsaufwendungen (wie z.B. die erste Marketingkampagne, der Realisierung des ersten Internetauftrittes, Kosten für Graphikentwicklung des Logos, der erste Messeauftritt oder Kosten für das erste Warenlager) angegeben.

Vom Typ her sind Ingangsetzungsaufwendungen normalerweise Aufwendungen die zu 100 Prozent im Jahr der Entstehung in den Betriebsaufwand gebucht werden und sich dort voll ergebniswirksam niederschlagen.

Da auf jeden Existenzgründer zu Beginn hohe Aufwendungen für z.B. den ersten Internetauftritt zukommen, würden diese, wenn sie zu 100 Prozent in den Betriebsaufwand gebucht werden würden, das Ergebnis extrem belasten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, diese sog. Ingangsetzungskosten wie Investitionen über einen längeren Zeitraum abzuschreiben.

Die danach anfallenden laufenden Betriebsausgaben werden separat dargestellt: Checkliste: Rentabilitätsvorschau (PDF, 235  KB).
Weitere Checklisten finden Sie unter: www.existenzgruender.de.

Der Kapitalbedarf, den sie ggf. über ein Darlehen finanzieren müssen, setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
1. Investitionen
2. Gründungskosten
3. Ingangsetzungsaufwendungen
4. Betriebsmittel(-reserve)

Die Betriebsmittelreserve sollte zwischen drei und sechs Monaten betragen. Bei der Berechnung sollten Sie davon ausgehen, dass in dieser Zeit keine oder nur geringe Umsätze / Erlöse erzielt werden können, aber die Betriebskosten dennoch anfallen können. Um diese Kosten während der ersten Monate zu überbrücken, ist es ratsam einen Betriebsmittelkredit einzukalkulieren.

Den Kapitaldienst (Zins- und Tilgung) können Sie dann wiederum in den entsprechenden Positionen auf der Checkliste eintragen.

Erst danach berechnet sich der gesamte Kapitalbedarf.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
August 2014

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