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Café gründen: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche Voraussetzungen (Genehmigung, Ausbildung, Meisterpflicht, Gewerbeschein etc.) muss ich erfüllen, um ein Café oder einen Imbiss zu gründen, in dem nur Backwaren und heiße Getränke verkauft werden und bedient wird. Die Backwaren werden nicht selbst zubereitet oder gebacken, sondern werden gekauft und wieder verkauft.

Antwort

Grundsätzlich gilt: Der Betrieb von Schankwirtschaften / Speisewirtschaften bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis, die personen-, betriebsart- und raumbezogen ist, besondere Bedingungen gelten noch mal zusätzlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Unter den Begriff Gaststätte fallen z.B. auch Cafés oder Imbissstuben. Die Erlaubnis wird für die bestimmten Räume sowie für die bestimmte Betriebsart erteilt. Die Erlaubnis wird nur einer Person erteilt, die u.a. nachweist, dass sie über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Daher empfehle ich Ihnen die DEHOGA aufzusuchen, um weitere Informationen bzw. Zulassungen zu erhalten.

Quelle:
Stefan Butz
ButzConsult Unternehmensberatung GmbH

Stand:
Dezember 2020

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