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Dienstleistungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung anbieten: Unternehmensbezeichnung?

Frage

Ich möchte mich als M.Sc. des Maschinenbaus selbstständig machen und Dienstleistungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Beratung anbieten. Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit werde ich nach der Bezeichnung meines Unternehmens gefragt. Meiner Recherche nach geben die meisten meiner Berufskollegen „Ingenieurbüro (Vorname) Nachname" an. Hierbei beschleicht mich jedoch der Eindruck, dass es sich überproportional häufig um Bau- und selten um Maschinenbauingenieure handelt und es zu Missverständnissen hinsichtlich meines Leistungsspektrums kommen könnte. In Hinblick auf meine angestrebte Tätigkeit in der Forschung und Entwicklung stolpere ich vermehrt über die Begriffe Entwicklungs- oder Ingenieurdienstleister. Diese wiederum wecken aufgrund meiner Wahrnehmung einiger Branchengrößen als nur geringfügig bessere Zeitarbeitsfirmen aber negative Gefühle in mir. Zu welcher Bezeichnung würden Sie mir raten?

Antwort

Fürwahr ist die Bezeichnung des Unternehmens i.S. des Unternehmensnamens ein wichtiger Punkt, welcher überlegt und klug gewählt sein sollte.

So sollte - idealerweise - „auf den ersten Blick“ erkennbar sein, welche Leistungen Sie anbieten und bei einer Suche nach solchen Leistungen sollte Ihr Unternehmen schnell auffindbar sein.

Daneben sollten sich potenzielle Kunden durch den Namen direkt angesprochen fühlen und positive Assoziationen bilden.

Daraus resultieren u.E. zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

a) Ihre Leistung wird direkt schon durch den Unternehmensnamen deutlich und ist Teil dessen. So könnte z.B. – auf Grundlage Ihrer Informationen – ein möglicher Unternehmensname sein: „Maschinenbau-Ingenieurbüro Vorname Nachname“

b) Sie wählen eine Zusatzbezeichnung zum eigentlichen Unternehmensnamen und dadurch wird Ihre Leistung deutlich. So könnte z.B. eine mögliche Zusatzbezeichnung sein: „Ingenieurbüro für Maschinenbau“
Als eigentlicher Unternehmensname könnte dann z.B. eine Kombination aus „Berufsabschluss Vorname Nachname“ dienen.

Bitte beachten Sie, - je nach Rechtsform - die entsprechenden Regelungen bzgl. des Unternehmensnamens bzw. der Firmierung.

Vergewissern Sie sich bitte auch, dass der von Ihnen gewählte Unternehmensname nicht bereits vergeben ist, sodass keine Namensrechte verletzen werden.

Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Oktober 2020

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