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Freiberufliche Tätigkeit stellt sich als gewerbliche Tätigkeit heraus: Bußgeld?

Frage

Die Meinungen gehen m.E. stark auseinander, ob meine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Angenommen, ich bin überzeugt davon - aber im Irrtum, meine neue Tätigkeit sei nicht gewerblicher Natur. Gibt es dann später eine Strafe, auch wenn keine Gewerbesteuer anfällt?

Antwort

In der Gewerbeordnung sind die Bußgeld- und Strafvorschriften in den §§ 144 ff. bzw. §§ 148 ff. GewO geregelt.

Nach § 146 Abs. 2 GewO ist auch die Nichtanzeige einer erlaubnisfreien gewerblichen Tätigkeit eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Die Frage, ob Ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Hierbei würde auch geprüft werden, ob Ihr Irrtum vermeidbar gewesen ist.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de

Stand:
Juli 2020

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