Antwort
Die unterschiedliche Handhabung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird u.a. damit begründet, dass gewisse freiberufliche Berufsgruppen eine besondere Qualifikation nachweisen müssen (z.B. Diploma, Master, Staatsexamina) und Freiberufler sog. Dienstleitungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit erbringen. Im Vordergrund steht die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Leistungserbringung. Für nähere Informationen empfehle ich Ihnen, die umfangreiche Literatur und Rechtsprechung zum § 18 EStG und § 1 PartGG zu lesen.
Wenn Sie sich als Einzelunternehmer im Nebenerwerb selbstständig machen, so gibt es meines Erachtens keine wesentlichen Unterschiede zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit.
Üben Sie ein gewerbliches Kleinunternehmen aus, so haben Sie keine steuerlichen Nachteile, da keine Gewerbesteuer anfällt. Die Gewerbesteuer entsteht erst, wenn der Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro p.a. liegt. Sollte der Freibetrag tatsächlich überschritten werden, so lassen sich „die Nachteile“ mittlerweile im Rahmen der Steuererklärung relativieren. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, die Einzelheiten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu besprechen.
Auch die Bürokratie ist meines Erachtens bei der Anmeldung eines Kleinunternehmens überschaubar. Wesentlicher Unterschied ist, dass die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit ca. 20-30 Euro kostet. Anzumerken ist, dass es für die steuerliche Einstufung der Tätigkeit als Freier Beruf oder Gewerbe unerheblich ist, ob die Aufträge auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrages erbracht werden. Sowohl Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Gewerbetreibende werden auf Basis von Dienst- und Werkverträgen tätig.
Die Beratung kann freiberuflich sein, wenn sich Ihre Beratungsleistungen auf Inhalte beziehen, die Gegenstand Ihres Studiums und Ihrer langjährigen beruflichen Praxis waren.
Die Softwareentwicklung kann freiberuflich sein, wenn die Voraussetzungen einer Ingenieurs- bzw. ingenieursähnlichen Tätigkeit oder Tätigkeit eines Informatikers vorliegen.
Ob die Tätigkeit als Projektmanager freiberuflich ist, ist in der Praxis strittig und von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Stand:
August 2020
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