Antwort
Das von Ihnen geplante Vorhaben wäre ein Freier Beruf, wenn Sie als sog. beratender Betriebswirt tätig werden. Als Diplom-Kaufmann verfügen Sie unstreitig über die erforderliche Qualifikation.
Darüber hinaus müsste sich Ihre Beratung auf mindestens einen betrieblichen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre beziehen. Zu den klassischen Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre gehören vor allem Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen. Was den Bereich Personalwesen betrifft, muss sich die Beratung auf alle Aspekte erstrecken. Eine spezialisierte Beratung bzw. Beratung in lediglich einem Teilbereich reicht laut Rechtsprechung für die Freiberuflichkeit nicht aus und wird daher in der Regel als gewerblich eingestuft.
Weitere Informationen zum beratenden Betriebswirt finden Sie in der PRAXISHILFE: Beratender Betriebswirt als freier Beruf.
Ansatzpunkt für die Freiberuflichkeit könnte noch der Katalogberuf der Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen sein. Allerdings ist die „psychologische Beratung" meines Wissens nicht dem Berufsbild der Psychologinnen und Psychologen, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz ähnlich, sodass kein Freier Beruf vorliegt.
Letztlich könnte sich die Freiberuflichkeit über die sog. unterrichtende Tätigkeit ergeben. Es muss sich um ein schulmäßiges Programm handeln. Erarbeiten und entwickeln Sie mit Ihren Klienten ein Programm, das auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird, so handelt es sich nicht um eine Lehrtätigkeit, sondern um eine beratende Tätigkeit. Hierfür muss in der Regel ein Gewerbe angemeldet werden. Lesen Sie hierzu die PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?.
Bitte beachten Sie, dass die abschließende Entscheidung beim zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt liegt. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen Stellen auf.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Stand:
August 2020
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