Frage
Ich bin seit 2016 staatlich anerkannte Diätassistentin. Nun möchte ich nächstes Jahr als Freiberuflerin arbeiten, d.h. von zur Hause aus Klienten beraten. Wie kann ich vorgehen? Was würden Sie mir als Rat geben?
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Ich bin seit 2016 staatlich anerkannte Diätassistentin. Nun möchte ich nächstes Jahr als Freiberuflerin arbeiten, d.h. von zur Hause aus Klienten beraten. Wie kann ich vorgehen? Was würden Sie mir als Rat geben?
Die Durchführung von ernährungstherapeutischen Beratungen und Schulungen ist Bestandteil des Berufsbildes der Diätassistentin. Da dieser Beruf den freien Berufen zugeordnet wird, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Es genügt die Anzeige beim Finanzamt.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Ausfüllhilfe finden Sie Diätassistentin hier.
Ernährungsberatung können Sie grundsätzlich ohne oder mit Kassenzulassung anbieten. Für die Kassenzulassung in der Ernährungsberatung sind Qualifikationen gefordert wie Diplom-Oecotrophologen und Diplom-Oecotrophologen, Diplom-Ernährungswissenschaftlerinnen und Diplom-Ernährungswissenschaftler, Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure, Ernährungs- und Hygienetechnik und Diätassistentinnen und Diätassistenten.
Denkbar wäre für Sie auch eine unterrichtende Tätigkeit. Unterricht im freien Beruf ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrerinnen und Lehrer an Schülerinnen und Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Die organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt u. a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit (siehe oben).
Nähere Informationen zu unterrichtenden Tätigkeiten oder auch zum Coaching bietet die PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?.
Für Online-Beratung und -Kurse gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung - Stichwort „persönliche Beziehung zur Schülerin und zum Schüler“: Da die Freiberuflichkeit im Besonderen dadurch charakterisiert ist, die Leistung persönlich und eigenverantwortlich zu erbringen, ist es zwingend erforderlich, dass im Rahmen von Online-Diensten ein deutlich interaktiver Austausch in individueller und spezifischer Form vorliegt.
Zum Unternehmen Ernährungsberatung informiert das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE).
Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Stand:
November 2020