Frage
In der Gestaltung meiner Heilpraktiker-Praxis habe ich eine Weiterbildung für Ernährungsberatung abgeschlossen und befinde mich in einer weiteren zur Fachkraft für Stress- und Burnout-Prävention. Diese beiden Felder möchte ich zusätzlich in meiner Praxis anbieten. Meine Sachbearbeiterin beim Gesundheitsamt meint nun, sie würde dies nicht auf eine Homepage gemeinsam bewerben, da ich für die Beratungen ein Gewerbe anmelden müsste. Das hat mich nun etwas verwirrt. Ich bin davon ausgegangen, dass ich Beratungen und Coaching im gesundheitlichen Bereich als Heilpraktiker freiberuflich anbieten darf? Dann darf ich dies doch auch auf einer Homepage bewerben? Dann noch eine Frage: Sollte ich im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nun Aufträge annehmen: Also Gesundheitsberatung und Coaching in einem Betrieb für Gruppen oder Einzelpersonen - fällt dies dann ebenfalls darunter?