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Pflegeberaterin: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte mich als Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI selbständig machen. Kann ich als Freiberuflerin tätig werden oder muss ich ein Gewerbe dafür anmelden? Fällt als mögliche Freiberuflerin eine Umsatzsteuer an?

Antwort

Ob Ihre Tätigkeit als Pflegeberaterin freiberuflich ist, hängt davon ab, ob Ihr Beruf der im Rahmen der Pflegeberatung dabei konkret ausgeübt wird, freiberuflicher Natur ist wie z.B. der des Altenpflegers (solange durch diesen keine hauswirtschaftliche Versorgung stattfindet) siehe: https://www.frankfurt-main.ihk.de/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/freie/berufe/index.html, oder es sich bei der konkreten Tätigkeit als Pflegeberater selbst, um eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit handelt. Durch die Praxis erworbene Kenntnisse oder Erfahrungen reichen hierfür nicht aus.

Es gibt daher Pflegeberater, die nicht freiberuflich sind, sowie Pflegeberater, die als Freiberufler eingestuft wurden. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall daher am Besten mit verschiedenen Steuerberatern und mit Ihrem Finanzamt.

Bei Frage der Umsatzbesteuerung ist es indes nicht von Bedeutung, ob Sie Gewerbetreibende oder Freiberuflerin sind, denn die Frage der Umsatzbesteuerung ist u.A. davon abhängig, WER in der Hauptsache der Kostenträger Ihrer Leistungen ist und in welchem Umfang Sie diese Leistung betreiben.

Übernimmt der Sozialversicherungsträger die Kosten, sind diese Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit. Selbiges gilt für damit eng verbundene Umsätze, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Für alle anderen Umsätze greift die Kleinunternehmerregelung. Werden die dortigen Umsatzgrenzen überschritten, werden diese Umsätze umsatzsteuerpflichtig, siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2017

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