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Pflegeberatung über Krankenkassen abrechnen?

Frage

Ich möchte als freiberufliche zertifizierte Pflegeberaterin arbeiten und Beratung für die §§ 37,3, 7a sowie Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI anbieten. Kann ich die Beratungen nach § 37,3 über die Krankenkassen abrechnen?

Antwort

§ 37 Absatz 3 bietet die Möglichkeit, über die Pflegekasse abzurechnen für die Fälle, wenn dies durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft dazu eingesetzt.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2019

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