Praxis für Sozialarbeit: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Ich bin staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin (FH) und möchte eine Praxis für Sozialarbeit gründen. Das Dienstleistungsangebot umfasst die psychosoziale Beratung von krebskranken, psychisch traumatisierten Menschen und trauernden Menschen. Ich würde nur beratend tätig sein. Heilend nicht! Wie würde die Tätigkeit vermutlich eingestuft werden? Als freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit?
Antwort
Ihre Dienstleistung kann dem Berufsbild einer Psychologin zugeordnet werden. Da es sich bei der Psychologin um einen so genannten "Katalogberuf" handelt - einen explizit als Freien Beruf ausgewiesenen Beruf also -, sind Sie dem Beruf der Psychologin ähnlich und damit freiberuflich (= selbstständig im Steuerdeutsch) tätig.
Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Diplom-Betriebswirt (FH)
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2014
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