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Journalistische Tätigkeiten plus Abwicklung von Druckaufträgen: freiberufliche Tätigkeiten?

Frage

Ich möchte nebenberuflich als freie Texterin arbeiten und journalistische, PR- oder Werbetexte verfassen. Ich würde gerne wissen, ob folgende Tätigkeiten der Freiberuflichkeit entgegenstünden und eher unter ein Gewerbe fallen würden: Einpflege der Texte und Bilder in Content-Management-Systemen der Website, Versand von Newsletter, Pressemitteilungen oder Werbebriefen, Suchmaschinenoptimierung, die nicht rein textlastig ist, Content-Management, also Planung der Veröffentlichung unterschiedlicher Inhalte, Konzeption und Gestaltung von Medien (Website, Prospekte etc. auch im Grafikprogramm), Abwicklung der Druckaufträge mit Druckereien, Bearbeitung von Kunden Social Media Kanälen.

Antwort

Die schriftstellerische und journalistische Tätigkeit zählt zu den Freien Berufen.
Schriftstellerisch tätig ist, wer eigene Gedanken für die Öffentlichkeit niederschreibt. Hierzu gehört auch das Verfassen von Werbetexten, wenn die Inhalte im Wesentlichen selbst bestimmt werden können.

Tätigkeiten, die außerhalb der schriftstellerischen/journalistischen Tätigkeit liegen, sind in Ihrem Fall als gewerblich einzustufen. Hierzu gehört insbesondere die Abwicklung der Druckaufträge mit Druckereien, Suchmaschinenoptimierung.

Es handelt sich also um eine sog. gemischte Tätigkeiten, die je nach Geschäftsmodell getrennt als Freier Beruf und als Gewerbe geführt werden kann.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

Stand:
Dezember 2020

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