Eigene Bilder verkaufen: erste Schritte?
Frage
Für meinen Vater und mich hat sich kürzlich die Möglichkeit ergeben, ein gewerbliches Mietobjekt für die Ausstellung unserer Bilder und auch das Arbeiten an unseren Projekten zu nutzen. Wir sind beide festangestellt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und das Schaffen von Kunst ist für uns bis jetzt nur ein „Hobby“. Wir möchten die neue Möglichkeit der Ausstellung in den Räumlichkeiten auch dazu nutzen einige unserer Gemälde zu verkaufen. Wir sind nur komplett ahnungslos was die rechtliche Lage betrifft, ob wir uns beim Finanzamt mit einer freiberuflichen Tätigkeit anmelden müssen oder ob man dies generell irgendwo anmelden muss.
Antwort
Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Von einer selbständigen Tätigkeit ist im Regelfall auszugehen, wenn eine Tätigkeit auf Dauer (gewisse Regelmäßigkeit) und einer Gewinnabzielung durchgeführt wird. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei Ihrer geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Oktober 2018
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