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Grafikerin und Journalistin: Stadtmagazin herausgeben?

Frage

Eine befreundete Grafikerin will ein anzeigenfinanziertes Stadtmagazin herausbringen und möchte mich (freie Journalistin) für die redaktionelle Arbeit mit ins Boot holen. Ist dafür die Gründung einer GbR oder anderen Gesellschaft nötig bzw. sind wir automatisch eine GbR? Oder ist es alternativ auch möglich, dass ich an sie für die redaktionelle Arbeit - wie bei anderen Auftraggebern auch - "ganz normale" Rechnungen stelle? Die Verantwortung für den redaktionellen Teil würde ausschließlich bei mir liegen. Der Einsatz weiterer Mitarbeiter ist derzeit nicht geplant.

Antwort

Wenn Sie mit der befreundeten Grafikerin gemeinsam unternehmerisch in Erscheinung treten (gemeinsame Dienstleistungen, Rechnungen, Werbung usw.), dann haben Sie eine GbR, ohne diese formal gegründet zu haben. Sie haften dann auch gemeinsam mit dem Privatvermögen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit der Grafikerin in Rechnung stellen und auf gemeinsame unternehmerische Tätigkeiten verzichten, so bleiben Sie Einzelunternehmerin, die auch mit dem Privatvermögen haften, aber nur für sich selbst. Beachten Sie, dass die Gestaltung Ihrer geschäftlichen Beziehungen entscheidend von den Inhalten des Vertrages abhängt. Sie müssten vor allem auch klären, wie mit dem geistigen Eigentum für Ihre Arbeiten zu verfahren ist.

Das Bundesministerium informiert ausführlich über Rechtsformen unter
www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Rechtsformen/inhalt.html

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Mai 2013

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