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Selbst geschriebene Bücher verkaufen: erste Schritte?

Frage

Ich habe vor 1,5 Jahren mein Buch über einen Druckkostenzuschussverlag veröffentlicht. Nun hat mir der Verlag die Erlaubnis erteilt, mein Buch von Zuhause aus verkaufen zu dürfen. Wie genau handhabe ich das jetzt? Was muss ich beachten, wenn ich die Bücher selbst verkaufe? Muss ich Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer abgeben? Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Wenn Sie Ihr Buch im Printformat verkaufen, fällt Umsatzsteuer in Höhe von 7% an (bei eBooks 19%). Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 UStG fallen, d.h. Ihre Jahresumsätze 20.000 Euro nicht überschreiten, müssen Sie keine Umsatzsteuer auszuweisen. Nähere Informationen zur Kleinunternehmerregelung bietet das BMWK-Existenzgründungsportal.

Sollten Sie in einem Ratgeber lesen, dass Sie in jedem Fall Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ausweisen müssen, so trifft das im Falle der Kleinunternehmerregelung nicht zu. Machen Sie auf Ihren Rechnungen eine Angabe wie „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“ Am Preis müssen Sie nichts ändern!

Kommen wir zum Verkauf: Nach der Rechtsprechung können Schriftsteller ihre Werke selbst verlegen und dabei den Status der Freiberufler erhalten, solange Selbstverlag und Eigenvertrieb sich auf eine „der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion” beschränken und keine „neue Erwerbsgrundlage darstellen”. Erst wenn die „zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung“ darüber hinaus geht, werden die Autoren zu Gewerbetreibenden. Wenn Sie etwa Bücher anlässlich von Lesungen verkaufen, so ist dies noch der schriftstellerischen Tätigkeit zuzuordnen. In diesem Zusammenhang wird auch von „gewerblichem Massenvertrieb“ gesprochen. Hier kommt also die Zahl der verkauften Werke als entscheidendes Kriterium hinzu. Allerdings gibt es dafür keine festgeschriebenen Grenzen. Die Stiftung Warentest nennt als typische Indizien für gewerblichen Verkauf regelmäßigen Handel, hohe Umsätze, häufige Verkäufe von gleichartigen Produkten oder Neuware. Außerdem werde in der Finanzverwaltung eine Faustformel von mehr als 40 Verkäufen innerhalb „weniger Monate“ in Ansatz gebracht. Unterhalb und außerhalb dieser Vorgaben könnte auch der Verkauf im Internet noch der schriftstellerischen Tätigkeit zugeordnet werden. Die Lösung kann im Zweifelsfall in einer offenen Kommunikation mit dem Finanzamt liegen. Das Finanzamt hat auch eine beratende Aufgabe. Problematisch wird es, wenn Sie für den Verlauf im Netz eine eigene Plattform einrichten, denn dann haben Sie eine eigene organisatorische Einrichtung zum Verkauf.

Verkaufen Sie eigene Werke im Internet über Dritte und erhalten Sie von diesen Unternehmen einen Anteil an den Einnahmen, so handelt es sich um Einnahmen aus freiberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit.

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt, das auch eine beratende Funktion hat. Hier noch eine Anmerkung: Gewerbesteuer wird erst über einem persönlichen Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewinn fällig. Ob mit oder ohne Gewerbeanmeldung: Ihre Einkünfte müssen Sie in der Einkommensteuererklärung angeben.

Ratschläge zum Marketing finden Sie etwa beim Verzeichnis Lieferbarer Bücher.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
April 2020

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