Navigation

Selbstgeschriebene Anleitungen online verkaufen?

Frage

Ich bin Angestellte als wissenschaftliche Mitarbeiterin (65% Teilzeitstelle) an einer Universität und ich möchte neben meinem Hauptberuf meine eigene entworfene Strick- und Häkelanleitung online verkaufen. Ich möchte also keine Gegenstände verkaufen, sondern nur die Anleitungen als PDF. Ich habe allerdings keinen Abschluss in Kunst, Textil oder Design und bin mir deshalb nicht sicher, ob ich für die Tätigkeit einen Gewerbeschein brauche oder ob das als freier Beruf gilt?

Antwort

Die Tätigkeit als Schriftstellerin ist gemäß §18 Abs. 1 Nr. 1 EstG freiberuflich, sofern Sie Ihre eigenen Gedanken schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegen.
Der eigene Verkauf der Häkel- und Strickanleitungen hingegen ist gewerblich. Der Grund ist, dass Sie Ihre Anleitungen selbst verkaufen (Selbstverlag) und nicht, wie für eine Schriftstellerin üblich, Tantiemen für den Verkauf der Anleitung durch einen Verlag erhalten. Werden Ihre Werke ausschließlich über Dritte (Books on Demand) verkauft, so handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.

Die endgültige Entscheidung, ob Ihre Tätigkeit eine Freiberuflichkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit begründet, obliegt allein dem zuständigen Finanzamt.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung einer Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit keine verbindliche Einstufung seitens des Finanzamtes darstellt. Das Finanzamt stuft Ihren Status (freiberuflich vs. gewerblich) nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft oder einer Betriebsprüfung verbindlich ein.

Ihr Ansprechpartner für das Thema Gewerbe ist das zuständige Gewerbeamt in Ihrer Stadt. Im Falle einer Gewerbeanmeldung wäre die IHK Ihr Ansprechpartner für alle weiteren Fragen rund um das Thema Selbstständigkeit.

Quelle: Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung

September 2022

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben