Frage
Zurzeit bereite ich meine Selbständigkeit vor und ich bin während der Frage des Marketings auf folgende Umstände gestoßen: Ich habe eine Weiterbildung zum Berater der tibetischen Medizin gemacht und möchte mich nun mit eben diesem Angebot selbständig machen. Falle ich als Berater unter das Heilmittelschutzgesetz oder nicht? (So, wie es Ärzte, Heilpraktiker, aber auch andere therapeutische Berufe tun.) Wer kann mir hier eine VERBINDLICHE Antwort geben?