Antwort
Ich gehe davon aus, dass Sie sich als Hebamme selbständig machen möchten!? Wenn Sie sich in Bayern niederlassen, können Sie die Niederlassungsprämie i.H.v. 5.000 Euro beantragen. Siehe StmGP Bayern. Ob und in welcher Höhe dieser Zuschuss auch in anderen Bundesländern beantragt werden kann, müsste man recherchieren.
Ganz wichtig ist die betriebliche Haftpflichtversicherung, die Sie gegen Personen- und Sachschäden versichert. Für Hebammen ist dieser Versicherungsschutz besonders wichtig. Die Bundesregierung hat dazu in das Versorgungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Über den Deutschen Hebammenverband (DHV) besteht die Möglichkeit sich einem Gruppenversicherungsvertrag anzuschließen.
Zur Kompensation der Kosten, die einer Hebamme durch eine Haftpflichtversicherung entstehen, kann ein Haftpflichtausgleich (sog. Sicherstellungzuschlag) beantragt werden.
Laufende Beratungskosten für z.B. die teuerberaterin und den Steuerberater werden nicht bezuschusst! ABER: In der Vorgründungsphase (solange Sie noch nicht gegründet haben) können Sie eine bezuschusste Gründungsberatung beantragen. In Bayern wäre dies das „Bayerische Vorgründungs- und Nachfolgecoaching“; den Antrag stellt man bei der IHK - der Zuschuss beträgt 70 Prozent der Netto-Beraterkosten. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Programme.
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, dann können Sie über die Agentur für Arbeit das mit 100 Prozent bezuschusste AVGS-Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und den sog. Gründungszuschuss beantragen.
Für die notwendigen Investitions- und Betriebsmittel können Sie über Ihre Hausbank ein öffentlich gefördertes KfW-Darlehen - den ERP-Gründerkredit - StartGeld - in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragen. Ihr Vorteil: Die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos, d.h. Ihre Hausbank wird entsprechend vom Risiko befreit und gewährt Ihnen leichteren Zugang zu dem Kredit.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Stand:
Mai 2020
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