Heilpraktiker und Osteopath: Anstellung oder Selbständigkeit?
Frage
Ich bin Heilpraktiker und Osteopath in Ausbildung und mache derzeit meinen Bachelor in der Osteopathie. Ich würde gerne in einer befreundeten Physiotherapie-Praxis Osteopathie anbieten. Kann ich von der Physiotherapeutin/Osteopathin dort (keine HP) angestellt werden? Oder sollte man sich da lieber in ein Zimmer „einmieten“? Was ist als Selbständiger, der sich nur ein Zimmer mietet, zu beachten?
Antwort
Wenn Sie über eine „Zulassung“ als Heilpraktiker verfügen, dann kann sie die Physiotherapie-Praxis für osteopathische Behandlungen auch abhängig beschäftigen. Dieser Bereich wäre steuerlich jedoch als gewerblich zu betrachten und sollte damit um steuerliche Nachteile zu vermeiden von der restlichen Buchhaltung der Praxis getrennt werden. Bei einem Umsatz über 24.500 Euro entsteht Gewerbesteuer, die größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Bei Anmietung eines Raumes ist die Abgabe des Raumes von der Praxis aus den Zulassungsstellen der jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen zu melden. Sie selbst melden Ihre Tätigkeit beim örtlichen Gesundheitsamt mit der jeweiligen Anschrift. Von Land zu Land differieren die Vorgaben der Gesundheitsämter in diesem Hinblick. Nehmen Sie daher am besten unmittelbar Kontakt mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt auf.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
März 2019
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