Frage
Ich bin seit kurzem Heilpraktikerin (uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis) und Physiotherapeutin in eigener Praxis. Wenn ich das richtig verstehe, sind Rückbildungskurse, die eine Hebamme macht, umsatzsteuerfrei und auch für mich als Nicht-Hebamme umsatzsteuerfrei, wenn vom Arzt eine Verordnung vorliegt. Kann ich als Heilpraktikerin auch so eine private Verordnung ausstellen und diese dann auch in meiner eigenen Praxis behandeln? Darf ich die von mir als Heilpraktikerin ausgestellten Verordnungen selbst als Physiotherapeutin umsatzsteuerfrei behandeln?