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Heilpraktikerin und Physiotherapeutin: private Verordnung ausstellen und selbst behandeln?

Frage

Ich bin seit kurzem Heilpraktikerin (uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis) und Physiotherapeutin in eigener Praxis. Wenn ich das richtig verstehe, sind Rückbildungskurse, die eine Hebamme macht, umsatzsteuerfrei und auch für mich als Nicht-Hebamme umsatzsteuerfrei, wenn vom Arzt eine Verordnung vorliegt. Kann ich als Heilpraktikerin auch so eine private Verordnung ausstellen und diese dann auch in meiner eigenen Praxis behandeln? Darf ich die von mir als Heilpraktikerin ausgestellten Verordnungen selbst als Physiotherapeutin umsatzsteuerfrei behandeln?

Antwort

Heilberufliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

Für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen kommt die Steuerbefreiung grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie auf Grund ärztlicher Verordnung bzw. einer Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. 7. 2005, V R 23/04, BStBl II S. 904).

Private Verordnungen, die Sie selbst als Heilpraktikerin ausgestellt haben, dürfen Sie auch selbst als Physiotherapeutin in Ihrer Praxis durchführen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die dies verhindert.

Rechtsgrundlage siehe Bundesfinanzministerium, Suchbegriff: „Physio".

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Oktober 2020

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