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Logopädische Privatpraxis: Therapie in pädiatrischem Versorgungszentrum?

Frage

Kann ich als Inhaberin einer logopädischen Privatpraxis (also ohne Kassenzulassung) Therapie in einem pädiatrischen Versorgungszentrum durchführen? Ich habe hier im Forum gelesen, dass dies bei Frühförderstellen möglich ist, weil diese die logopädische Therapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet und die betreffende Therapeutin ihre Leistung der Frühförderstelle in Rechnung stellt. Anders gefragt: Kann ein MVZ - vergleichbar zu einer Frühförderstelle - logopädische Leistungen anbieten und mit den Krankenkassen abrechen?

Antwort

Eine Abrechnung ist immer dann möglich, wenn die Einrichtung über eine eigene Kassenzulassung für die Abrechnung der logopädischen Versorgung verfügt und im Rahmenvertrag der Zulassung diese Möglichkeit besteht. Das können also auch logopädische Praxen sein, die Sie als freie Mitarbeiterin beschäftigen genauso wie ein MVZ oder eine Frühfördereinrichtung. Bei der Frühförderung gilt nur ein anderes Abrechnungssystem, da dieses auf dem SGB VIII beruht und nicht auf dem SGB V, was sich für den leistenden Logopäden maximal im verhandelten Entgelt widerspiegelt.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2020

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