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Lymphdrainage als freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ein bekannter Osteopath fragte mich, ob ich ab und zu bei ihm in der Praxis vorbeikommen könnte und Patienten von ihm eine Lymphdrainage geben könnte. Wäre dies rechtlich möglich, wenn ich mich teilselbstständig mache, ohne eigene Praxis, und die Patienten, die ich dort behandle, ein Privatrezept für Lymphdrainage hätten?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ja, das ist möglich. Sie benötigen dazu eine Berufshaftpflichtversicherung und melden Ihre Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt als Freier Beruf an.
Melden Sie diese Tätigkeit zudem der für Sie am Behandlungsort zuständigen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) und der Berufsgenossenschaft (BGW). Sollten Sie mittelbar über den Osteopathen tätig werden und keine weiteren eigenen Patienten akquirieren, achten Sie auf das Thema der Scheinselbstständigkeit und beantragen Sie dazu bei der Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren.

Alternativ, bei nur sporadischer Buchung, oder im Verhältnis dazu geringfügigen Behandlungsumfang ist auch ein Beschäftigungsverhältnis möglich, welches beim Osteopathen als gewerbliche Tätigkeit verbucht werden würde, wenn dieser über keine physiotherapeutische Ausbildung verfügt.

In beiden Fällen sind die Nebentätigkeiten Ihrem Hauptarbeitgeber zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Christine Donner

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

März 2021

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