Mobile Ergotherapie-Service: Gründungsvoraussetzungen?
Frage
Um in meiner Stadt den großen Bedarf der Seniorenversorgung abzudecken, die Hilfe im eigenen Haus benötigen, planen wir einen mobilen Ergotherapie-Service (Alltagshilfe, Gedächtnistraining etc.). Wie kann dieser notwendige Service etabliert werden, ohne eine Ergotherapie-Praxis zu gründen? Die Zertifikate und Berufserfahrung sind vorhanden.
Antwort
Grundsätzlich ist entscheidend, wer die Kosten übernehmen soll.
Bezüglich der Abrechnung mit den gesetzlichen und Ersatzkassen ist eine Praxiszulassung unumgänglich, welche an entsprechende Räume gebunden ist. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie z.B. auf den Seiten der Ersatzkassen: www.vdek.com
Für die Behandlung von Privatpatienten sind keine räumlichen Vorgaben vorhanden. Diese können Sie also auch ohne eine zugelassene Praxis durchführen und den Patienten in Rechnung stellen.
Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2016
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