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Physiotherapiepraxis: Heilpraktiker einstellen?

Frage

Ich bin Physiotherapeut und möchte eine private Physiotherapiepraxis eröffnen. Darf ich Heilpraktiker anstellen und somit Heilpraktikerrechnungen erstellen? Muss ich die Praxis beim Gesundheitsamt melden?

Antwort

Ja - Sie dürfen Heilpraktiker in Ihrer physiotherapeutischen Praxis anstellen. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass, wenn Sie selbst kein Heilpraktiker (Voll-HP) sind und Sie keine fachliche Aufsicht über die Tätigkeiten dieses Angestellten haben können. Dies bedeutet, dass der Einnahmen-Anteil aus heilpraktischer Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist.

Wichtig ist für Sie daher, die physiotherapeutischen und die heilpraktischen Einnahmen in der Buchhaltung zu trennen, da sonst der gewerbesteuerpflichtige Anteil der Heilpraktik den physiotherapeutischen Anteil infiziert und Ihre gesamten Einnahmen mit der Gewerbesteuer belegt werden.

Alternativ dazu können Sie entweder auch die Heilpraktiker-Prüfung ablegen oder mit dem Heilpraktiker eine Gesellschaft gründen. In Ihrem Gesellschaftsvertrag wird die Verteilung der Anteile am Unternehmen individuell geregelt.

In beiden Fällen entfällt die Gewerbesteuerpflicht.

Ja - Sie müssen sich beim Gesundheitsamt anmelden. Ihr zuständiges Gesundheitsamt in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
August 2020

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