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Psychologische Beraterin: Anmeldung bei Gesundheitsamt und Finanzamt?

Frage

Die eigene Praxiseröffnung auf Heilpraktiker-Grundlage ist für 2021 geplant, ein dafür eingerichteter Raum steht soweit zur Verfügung (innerhalb der Wohnung). Ich würde jedoch gerne als Psychologische Beraterin gleich starten.

  1. Muss ich den Raum beim Gesundheitsamt melden oder ist das außerhalb der Heilkunde nicht notwendig?
  2. Ich gehe davon aus, dass die freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt gemeldet werden muss; ich war bisher auch bereits freiberuflich tätig - muss ich hier dann überhaupt etwas ändern (d.h. wie wichtig ist die genaue Spezifikation der Tätigkeit?)?
  3. Wenn Kinder in die Beratung einbezogen sind, ist hier etwas Besonderes zu beachten?

Antwort

Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 hängen davon ab, welche Art der Tätigkeit Sie vor Beginn Ihrer heilpraktischen Tätigkeit als Psychologische Beraterin ausüben wollen. In dem Zusammenhang verweise ich auf die verschiedenen Möglichkeiten im Artikel meines Kollegen Dr. Willi Oberlander.

Bei Ihrer 3. Frage ist insbesondere auf das SGB VIII § 8b hinzuweisen.

Unabhängig davon ist grundsätzlich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung anzuraten.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
November 2020

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