Frage
Ich bin Zahnärztin und Heilpraktikerin und würde gerne als Paar-Therapeutin tätig werden. Dieser Begriff ist ja nicht geschützt und die Therapie wird auch nicht von der Krankenkasse übernommen. Ist diese Tätigkeit dann überhaupt dem Heilpraktiker-Gesetz zuzuordnen? Die Anmeldung meiner Heilpraktiker-Praxis verschiebt sich aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage. Darf ich nun Paartherapie als freien Beruf oder als Gewerbe anmelden, bevor beziehungsweise ohne eine Heilpraktiker-Praxis zu führen? Mein Paarunterricht würde einem gewissen Lehrplan folgen und auch mit einer Art Prüfung abschließen. Ebenso könnte ich mir vorstellen Workshops anzubieten. Reicht das für eine Lehrtätigkeit aus?