Antwort
Als ausgebildete Ergotherapeutin dürfen Sie ergotherapeutische Beratung anbieten. Dies geht bspw. aus der Veröffentlichung von Claudia Scheepers hervor. Nähere Auskunft dazu, welche Leistungen Sie als Ergotherapeutin ohne Zulassung anbieten dürfen, gibt Ihnen darüber hinaus der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED).
Im Einkommenssteuergesetz § 18 ist geregelt, welche Tätigkeiten Sie als Freiberuflerin ausüben dürfen. Explizit sind Ergotherapeuten nicht genannt. Ihr zuständiges Finanzamt kann Ihnen Auskunft erteilen, ob es die ergotherapeutische Beratung als freiberufliche Tätigkeit zulässt. Sollte dies der Fall sein, reicht die Anmeldung dieser Tätigkeit beim Finanzamt, um selbständig in diesem Bereich tätig zu werden. Sollte eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein, gibt Ihnen hier das örtliche Gewerbe-/Ordnungsamt Auskunft über die Anmeldeformalitäten. Wichtig im Falle einer Gewerbeanmeldung ist es, dass Sie angeben, die Tätigkeit im Nebenerwerb auszuüben. Dies hat bspw. Auswirkungen darauf, ob Sie als Gewerbetreibende Mitgliedsbeiträge an Ihre zuständige IHK zahlen oder nicht.
Weiterhin ist es für Sie verpflichtend, sich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Für Ergotherapeutinne und Ergotherapeuten ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihr Ansprechpartner.
In Bezug auf die Möglichkeiten einer Vermarktung Ihrer Leistungen können Sie die Beratung von Berufsverbänden in Anspruch nehmen, z. B. dem bereits oben erwähnten BED oder dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE). Die ortsansässige Industrie- und Handelskammer steht in der Regel zum Thema Vermarktung Ihrer Leistungen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
Quelle:
Dr. Angelika Eichenlaub
Beratung, Coaching, Training
Stand:
März 2023
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