Frage
Mein Plan: Nebenberufl. Beratung bzw.Coaching zu
- Prävention stressbedingter Erkrankungen (inkl. Achtsamkeits- und Entspannungstraining),
- privaten Lebensfragen,
- beruflichen Entwicklungsfragen.
Vorerst will ich nur Einzelberatungen vornehmen, ggf. mittelfristig auch Gruppen bzw. Firmen beraten. Neben meiner Qualifikation als Dipl. Kulturwirtin bin ich auch Heilpraktikerin und wäre somit Freiberuflerin. Allerdings möchte ich nicht somatisch, sondern psychisch heilen und aktuell keinen Raum anmieten. Daher folgende Fragen:
- Muss ich bei Nennung meines HP-Titels automatisch die räumlichen Anforderungen des HPG erfüllen oder kann ich die Privatadresse als Firmensitz anmelden und die Beratung telefonisch bzw. per Videokonferenz, beim Patienten o. in flexibel anmietbaren Räumen durchführen?
- Gelte ich auch ohne HP-Praxis als Freiberuflerin?
- Wie verändert sich ggf. die Sachlage, wenn ich auch Trainings für Firmen undFührungskräfte anbiete?