Selbstständig als Heilerziehungspfleger in Sachsen ?
Frage
Kann ich mich als Heilerziehungspfleger in Sachsen selbstständig machen? Ich würde gern (ähnlich wie eine Tagesmutter im Bereich der Kinderbetreuung) eine Tagesgruppe für erwachsene schwerstmehrfach beeinträchtigte Menschen betreiben, diese Idee ist ähnlich dem der Förder- und Betreuungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Wäre dieses Vorhaben umsetzbar? Reicht dafür die Ausbildung als Heilerziehungspfleger aus oder benötige ich den Abschluss als Heilpädagoge? Der Betreuungsschlüssel wäre ähnlich dem im Förder- und Betreuungsbereich, 1:3 bzw. 1:4.
Antwort
Ja, Sie können sich als Heilerziehungspfleger in Sachsen selbstständig machen. Bedeutsamer als die generelle Frage gestaltet sich die Frage nach der Kostenübernahme durch eventuelle Träger, denn Heilpädagogische Leistungen finden sich in einigen Verordnungen, Landesgesetzen und auch im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, hier gemäß § 79 SGB IX als Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und gemäß § 112 als Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Wenden Sie sich daher am besten direkt an die
Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen in Sachsen,
sowie an den Landesbeauftragten für Inklusion in Sachsen.
Quelle:
Christine Donner
Diplom Betriebswirt
BED Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Stand:
Juni 2023
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