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Ambulanten Pflegedienst gründen: erforderliche Berufspraxis?

Frage

Wie viel Berufspraxis (konkret) brauche ich für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes, wenn ich mit 48 Jahren eine Ausbildung zur Altenpflegerin machen will? Zwei Jahre erscheint mir in meinem Alter recht viel - wer weiß, wie die Chancen einer Selbständigkeit in dieser Branche in fünf Jahren sind. Die Mühen einer weiteren Ausbildung würde ich dann nicht auf mich nehmen.

Antwort

Sie selbst müssen nicht zwingend die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie einen Ambulanten Pflegedienst gründen möchten. Sie können die Anforderungen auch über entsprechendes Personal erfüllen (lassen).

Von der verantwortlichen Pflegefachkraft (PDL) sowie deren Vertretung werden zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen innerhalb der vergangenen acht Jahre gefordert. Die PDL selbst muss zudem über eine anerkannte Weiterbildung über 460 Std. verfügen.

Sämtliche aktuellen Voraussetzungen für die Zulassung als Ambulanter Pflegedienst in Niedersachsen ersehen Sie folgend: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/nds/pflege/ambulant/seb_ambulant_12_2015.doc

Ihre Ansprechpartner bei den Pflegekassen ersehen Sie hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/ansprechpartner/index.html

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018

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