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Fortbildungen im Bereich Pflege anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich gerne im Bereich Pflege selbständig machen und dort die Fortbildungen der LG 1 und 2 (Behandlungspflege), Pflegedienstleitung und Expertenstandards anbieten. Leider finde ich nirgendwo eine gesetzliche Vorgabe, was ich dafür erfüllen muss. Alles andere wäre schon geklärt. Irgendeinen Tipp?

Antwort

Wenden Sie sich am besten direkt an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW.

Zur gesetzlichen Grundlage

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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