Frage
Wir überlegen IT-Kurse/Seminare/Schulungen für Jugendliche anzubieten. Braucht man spezielle Voraussetzungen, um das für Minderjährige anbieten zu dürfen (z.B. ein Pädagoge pro Anzahl Minderjähriger oder sowas)?
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Wir überlegen IT-Kurse/Seminare/Schulungen für Jugendliche anzubieten. Braucht man spezielle Voraussetzungen, um das für Minderjährige anbieten zu dürfen (z.B. ein Pädagoge pro Anzahl Minderjähriger oder sowas)?
Da Sie sich bei Ihrer Lehrtätigkeit im IT-Bereich offensichtlich auf Jugendliche beschränken, ist eine Einstufung als Freiberufler in Form einer sog. erzieherischen Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr.1 EStG) denkbar. Außerdem kann sich die Freiberuflichkeit für Kurse, Schulungen und Seminare im IT-Bereich auch aus der unterrichtenden Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr.1 EStG) ergeben. Während der Unterricht auf die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten gerichtet ist, steht bei der erzieherischen Tätigkeit die Schulung des Charakters und die Bildung der Persönlichkeit von jungen Menschen im Vordergrund.
Dabei wird weder für den Unterricht noch für die Erziehung zwingend ein formaler Qualifikationsnachweis im Sinne eines Hochschulabschlusses vorausgesetzt. Der Nachweis entsprechender pädagogischer Qualifikationen, Weiterbildungen o.Ä. erleichtert jedoch die Einstufung als Freier Beruf und vermeidet ggf. Zweifel am Freiberuflerstatus seitens der Gewerbeämter.
Beachten Sie jedoch, dass eine unterrichtende oder auch eine erzieherische Tätigkeit gewerblich werden kann, wenn z.B. der Verkauf der Bildungsmaterialien im Vordergrund steht oder die Leistung überwiegend durch Dritte erbracht wird.
Die abschließende Entscheidung zur Einstufung Freier Beruf - Gewerbe obliegt allein dem zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt. Nehmen Sie ggf. Kontakt mit den entsprechenden Behörden auf.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Lehrende, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, grundsätzlich gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link „Deutsche Rentenversicherung - Selbstständig und pflichtversichert“.
Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
April 2019