Antwort
Wenn Sie mit dem Standort Ihrer Klavierschule (abweichend zu Ihrem Wohnort) völlig flexibel sind, dann macht es Sinn die Wettbewerbsanalyse zu intensivieren.
Über den Verband deutscher Musikschulen bzw. über den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. kann man sicherlich entsprechende Informationen erhalten.
Bei der Standortwahl sollten allerdings auch folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Welche optimalen Standortfaktoren sind für die Wahl der Lage wichtig?
- Immobilienpreis (Kauf/Miete und Konditionen: Laufzeit des Mietvertrages, Verlängerungsoptionen, Höhe der Kaution)
- Zustand und Ausstattung der Immobilie (Stichwort: Attraktivität)
- Investitionsbedarf
- Verfügbarkeit von Parkplätzen
- Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- Größe der Immobilie (besteht ggf. auch die Möglichkeit zu expandieren?)
- Gibt es ggf. Nachbarn, die sich an dem Gewerbe stören können?
2. Welches Nachfragepotenzial besteht?
- Sind Schulen in der Nähe? Wenn ja – wie viele und welche?
- Welches Einzugsgebiet hat der Standort im Allgemeinen und für Ihr spezielles Angebot?
- Wie viele Zielkunden sind in dem Ort wohnhaft (setzt voraus, dass Sie Ihre Zielgruppen genauer definiert haben)?
3. Konkurrenzsituation
- Wettbewerb per se ist nicht gleich ein k.o.-Kriterium. Er zeugt auch davon, dass für das Angebot eine Nachfrage besteht.
- Hier sollten Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal genauer betrachten und mit dem Wettbewerb vergleichen. Worin unterscheiden Sie sich bzw. unterscheidet sich Ihr Angebot von dem des Wettbewerbs?
4. Standortprognose
- Handelt es sich um eine prosperierende / aufstrebende Gemeinde/Stadt?
- Wie ist die demografische Entwicklung Ihrer Zielgruppen?
5. Ein (nachrangiger) Aspekt ist der Hebesatz der Gewerbesteuer.
Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe des jeweiligen Hebesatzes – d.h. die Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Gewerbesteuer müssen allerdings nur gewerbliche Unternehmen abführen. Freiberufliche Unternehmerinnen und Unternehmer sind von der Gewerbesteuer befreit. Ob Sie sich freiberuflich selbständig machen können oder ob Sie für Ihre Klavierschule ein Gewerbe anmelden müssen, hängt u.a. von Ihrer Ausbildung UND von Ihrem Dienstleistungsangebot ab. Geben Sie ausschließlich Einzelunterricht oder auch Gruppenunterricht? Wie ist Ihr Unterricht aufgebaut: Künstlerisch-kreativ oder streng methodisch? Verkaufen Sie neben den Klavierstunden noch andere Produkte (z.B. Noten, Tutorials)? Eine verbindliche Aussage, ob freiberuflich oder gewerblich kann nur das zuständige Finanzamt abgeben - d.h. ich empfehle Ihnen eine verbindliche Anfrage zu stellen.
Informationen zur freiberuflichen Gründung finden Sie in der Publikation des BMWK: „Gründen – kurz und knapp: Freie Berufe“.
Einen hilfreichen Artikel zur Standortwahl finden Sie auch hier.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Stand:
Juni 2020
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