Antwort
Ihre Frage muss unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden.
1) Besteht Sozialversicherungspflicht für selbständige Lehrer, Dozenten und Trainer?
Hier gibt es verschiedene Rechenmodelle, die jeweils individuell sind. Hier mal ein Regelfall: Erst bei Überschreitung des monatlichen Betrages von 450 Euro plus 200 Euro gleich 650 Euro rentenversicherungspflichtig, wenn Honorar und Pauschale getrennt ausgewiesen sind. Das bedeutet, dass im günstigsten Fall ein durchschnittliches Jahreseinkommen aus Lehrtätigkeit von bis zu 450 Euro mal 12 Monate plus 2.400 Euro gleich 7.800 Euro versicherungsfrei ist. Eine individuelle Antwort erhalten Sie von Ihrer regionalen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
2) Sind Sie Gewerbetreibende oder doch freiberuflich Selbstständige? Diese Antwort erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
3) Erstellen Sie Rechnungen mit MwSt. oder ohne? Bei einem Umsatz im Jahr von bis zu 22.000,00 Euro können Sie § 19 UStG nutzen und Ihre Rechnungen ohne MwSt. ausweisen.
Auf jeden Fall sollten Sie, bevor Sie sich selbständig machen, beraten lassen.
Quelle: Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation
September 2020
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