Nebenberuflich Kurse anbieten: Anmelden?
Frage
Ich bin seit einem Jahr examinierte Hebamme und arbeite angestellt in einer Klinik. Momentan bin ich in Elternzeit und absolviere eine Online-Fortbildung. Nach dieser Fortbildung kann ich Kurse anbieten, in denen ich mit Frauen dann Outdoor-Sport mache. Gleichzeitig berate ich die Frauen zu ihrem Beckenboden und was sie zu Hause alles beachten müssen. Was genau muss ich alles beachten, um diesen Kurs anbieten zu können? Muss ich mich dazu extra selbständig machen oder reicht es ein Gewerbe anzumelden? Muss ich mir spezielle Versicherungen zulegen? Muss ich mich irgendwo anmelden?
Antwort
Ich würde Ihnen allein schon aus steuerlichen Gründen eine freiberufliche Tätigkeit empfehlen. Mit Ihrem Angebot können Sie freiberuflich unterrichtend tätig sein. Eine Gewerbeanmeldung fällt somit weg. Es reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Die steuerliche Erfassung können Sie direkt bei der Bundesfinanzverwaltung („Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“) vornehmen.
Der Abschluss eine Berufshaftpflichtversicherung ist stets anzuraten. Hinzu kommt die Anmeldung zur Sozialversicherung inkl. Unfallversicherung. Klären Sie Ihre persönliche Finanzsituation am besten zunächst direkt mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung.
Beachten Sie zudem die Hinweise dazu im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG).
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
Oktober 2020
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