Nebenberufliche Dozententätigkeit: Anmeldung?
Frage
Derzeit bin ich im Controlling eines großen Automobilkonzerns tätig und einer meiner Kollegen ist Dozent an mehreren Business-Schulen in Frankreich. Er spricht dort regelmäßig und hat mir angeboten, gelegentlich (ein bis zwei Wochen pro Jahr) an diesen Vorträgen gegen Entlohnung teilzunehmen. Ich möchte positiv auf seine Einladung antworten, aber zunächst möchte ich sicher sein, damit alle Schritte unternommen werden, um mit dem Finanzamt und dem Arbeitsgesetz in Ordnung zu sein. Deshalb die folgenden Fragen: Ist Dozent eine freiberufliche Tätigkeit? In welcher Form sollte ich mich beim Finanzamt und bei der Arbeitsagentur anmelden? Reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt? Gibt es eine Umsatzgrenze? Gilt hier die Übungsleiterpauschale?
Antwort
Als Dozent zählen Sie grundsätzlich zu den Freiberuflern gem. § 18 (1) Nr. 1 EStG.
Bei einmaliger selbstständiger Tätigkeit reicht es aus, wenn Sie dem Finanzamt Ihre Neben-„Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" bei der nächsten Einkommensteuererklärung mitteilen. Wenn Sie vorhaben dies regelmäßig zu machen, sollten Sie das dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen. Daraufhin bekommen Sie ein Fragebogen geschickt, den Sie ausfüllen müssen. Mittlerweile können Sie den Fragebogen selbst herunterladen und elektronisch ausfüllen.
Die Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG tritt grundsätzlich in Kraft, wenn aus einer Nebentätigkeit als Übungsleiter Einnahmen erzielt werden. Bis zu einer Höhe von 2.400 Euro ist die Vergütung einkommensteuerfrei.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
November 2020
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