Frage
Ich möchte ein Einzelunternehmen oder eine UG zur Web-Entwicklung/Web-Design/Programmierung gründen. Könnten Sie mir bitte sagen, was ich brauche und welche Schritte dazu nötig sind?
Ich möchte ein Einzelunternehmen oder eine UG zur Web-Entwicklung/Web-Design/Programmierung gründen. Könnten Sie mir bitte sagen, was ich brauche und welche Schritte dazu nötig sind?
Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Dort melden Sie die Tätigkeit an, die Sie ausüben möchten. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Einzelunternehmer, wenn Sie keine andere Unternehmensform wie z.B. eine UG wählen. Das Gewerbeamt informiert alle anderen Behörden, die für Ihre Gründung eine Rolle spielen (z.B. Finanzamt). Um zu schauen, wo sich beispielsweise Ihr Gewerbeamt befindet, können Sie den Behördenwegweiser nutzen: www.bmwi-wegweiser.de
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sollten Sie Ihrer Krankenkasse die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mitteilen. Üben Sie die selbständige Tätigkeit hauptberuflich aus, so können Sie eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 – 01 wenden.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Umfangreiche Informationen zur Wahl der geeignete Rechtsform einschließlich zur Unternehmergesellschaft finden Sie unter folgendem Link: www.existenzgruender.de
Mit Anmeldung eines Gewerbes wird man in der Regel Mitglied bei einer Kammer. Üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus, so werden Sie Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden (www.ihk.de). Bei weiteren Fragen zur Existenzgründung können Sie sich durch die zuständige Kammer beraten lassen.
Zudem können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2017