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Reparatur und Wartung von Maschinenanlagen: Gründung als Kfz-Meister?

Frage

Zurzeit bin ich in einem Maschinenbau-Unternehmen als Werkstatt- und Montagemeister tätig. Zu meinen Aufgaben zählt das Beheben von Fehlern sowie auch das Warten von Maschinen oder Anlagen im Lebensmittelbereich. Des Weiteren führen wir Umzüge und Überholen von sämtlichen Maschinen durch.

Nun möchte ich mich im Bereich der Reparatur/Wartung von solchen Maschinen und auch das Unterstützen der firmeneigenen Techniker selbständig machen.

Mein Beruflicher Werdegang:

Ich bin gelernter KFZ-Technikermeister und arbeite nun seit 2013 als Meister in der Maschinenbau-Firma.

Kann man eine Firma, die solche Service-Dienstleistungen anbietet, gründen, ohne einen Meisterbrief oder Studium im Maschinenbau zu haben?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Antwort

So wie Sie Ihre geplante Tätigkeit beschreiben, könnte es sich um eine Tätigkeit aus dem Feinwerkmechaniker-Handwerk handeln. Dabei würde es sich um eine meisterpflichtige Tätigkeit handeln, die nur mit dem entsprechenden Nachweis einer Qualifikation sowie der passenden Eintragung in die Handwerksrolle auf selbstständiger Basis angeboten werden dürfte.

Ich rate Ihnen daher, da man aus Ihren Ausführungen nicht genau ableiten kann, ob es sich um meisterpflichtige Tätigkeiten handelt, Kontakt mit der für Ihren geplanten Betriebsort zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.

Bitte informieren Sie sich außerdem, ob Sie für die geplante Tätigkeit eine Ausnahmebewilligung gem. § 8 bzw. eine Ausübungsberechtigung gem. § 7a HwO (Handwerksordnung) beantragen können. Dabei handelt es sich um der abgeschlossenen Meisterprüfung gleichgesetzte Qualifikationen, die über die jeweiligen Handwerkskammern beantragt werden können. Lassen Sie sich über das mögliche Verfahren, die Dauer und die Kosten genau informieren.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
Handwerkskammer Düsseldorf
Startercenter NRW

Stand:
Februar 2023

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