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Gewerbeanmeldung: Handwerk oder freiberuflicher Konstrukteur?

Frage

Ich habe in meiner Freizeit ein Werkzeug entwickelt, welches zum Spannen von Werkstücken (vornehmlich aus dem Tischlerhandwerk) genutzt werden kann. Ich würde dieses gerne als Produkt verkaufen (über eine Webseite oder über Händler). Ich kaufe alle Teile fertig zu, montiere sie zu einer Baugruppe und verpacke sie. Bei der Gewerbeanmeldung kam die Rückfrage auf, ob ich als freiberuflicher Konstrukteur oder als Handwerk mein Gewerbe anmelden möchte (oder aber als Handel von Werkzeugen). Ich würde gerne nebenberuflich, neben meinem sozialversicherungspflichtigen Job ein Gewerbe als Kleingewerbetreibender anmelden, um erstmal zu starten. Leider fehlt mir selbst der Einblick, was für mich als Ingenieur dann günstiger wäre.

Antwort

Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Gewerbe als „Nebenerwerb“ anmelden. Hier gibt es eine separate Angabe auf der Gewerbeanmeldung, ob Sie im Vollerwerb oder im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Ausschlaggebend ist bei der Angabe zum Voll-/Nebenerwerb das finanzielle Einkommen, welches Sie durch Ihre selbständige Tätigkeit realisieren. Zum Start in die Selbständigkeit wird dies in Ihrem Fall der Nebenerwerb sein, welches sich im Laufe der Zeit ändern kann. Wenn Sie durch den Verkauf des selbst entwickelten und montierten Werkzeugs einmal ein höheres Einkommen erzielen sollten als durch die versicherungspflichtige Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, die Gewerbeanmeldung in den Vollerwerb umzuändern.

Am einfachsten ist in Ihrem Fall die Anmeldung des Gewerbes als freiberuflicher Konstrukteur, da Sie ein Studium als Diplom-Ingenieur mitbringen. Die Anmeldung eines Handels von Werkzeugen ist für Sie nicht zutreffend, da Sie das Werkzeug auch entwickelt haben und die fertig zugekauften Bauteile montieren. Wichtig ist, dass Sie sich informieren zu dem Thema Produkthaftung und ob Sie eine CE-Kennzeichnung für Ihr montiertes Werkzeug benötigen.

Ob eine Gewerbeanmeldung im Handwerk für Sie in Frage kommt, klären Sie bitte mit Ihrer ortsansässigen Handwerkskammer. Hier erhalten Sie in der Regel eine kostenlose Erstberatung.

Quelle:
Dr. Angelika Eichenlaub
Beratung, Coaching, Training

Stand:
Juni 2022

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