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Hundezucht: wo anmelden?

Frage

Wenn ich hauptberuflich Hundezüchterin werden will, muss ich diese Tätigkeit anmelden. Ist dies ein Gewerbe oder gehört dies zur Land- und Forstwirtschaft, also zur Urproduktion, die nur beim Finanzamt anzumelden ist?

Antwort

Unserer Ansicht nach muss zunächst zwischen gewerbsmäßiger und gewerblicher Hundezucht unterschieden werden. Die gewerbsmäßige Hundezucht bezieht sich auf das Tierschutzgesetz und ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 erlaubnispflichtig. Sie wird ab einem Umfang von drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen bzw. drei oder mehr Würfen pro Jahr angenommen. Die erforderliche Genehmigung wird durch das zuständige Veterinäramt erteilt, sofern Sie das notwendige Fachwissen nachweisen können.

Die gewerbliche Hundezucht bezieht sich im Gegensatz zur gewerbsmäßigen Hundezucht nicht auf das Tierschutzgesetz, sondern auf das Steuerrecht. Wenn die Absicht besteht mit dem Verkauf von Zuchthunden einen finanziellen Gewinn zu erzielen, muss ein Gewerbe angemeldet melden. Die Anzahl der gehaltenen Hunde ist in diesem Fall unerheblich.

Wenn Sie also planen Ihre Zuchthunde gewinnbringend zu verkaufen, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Gesetzt dem Fall, die Anzahl an fortpflanzungsfähigen Hunden übersteigt die bereits genannten drei Stück bzw. drei Würfen pro Jahr nicht, muss im Normalfall keine Genehmigung vom Veterinäramt eingeholt werden. Bei Überschreiten dieser Grenze wird diese jedoch zusätzlich benötigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung ohne Gewähr ist. In jedem Fall würden wir Ihnen empfehlen, den Sachverhalt im Vorfeld der Anmeldung nochmals detailliert mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt und auch dem Finanzamt abzustimmen!

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Februar 2019

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