Frage
Ich habe eine Frage zu den Formalien / zur Gewerbeanmeldung zu meinem Geschäftsmodell. Ich plane als „Freelancer“ die Durchführung von Genussmittelverkostungen (Spirituosen, Weine, Biere, Speiseöle, Schokoladen usw.). Verkostungen werden entweder selbst organisiert oder für Firmen oder private Veranstalter durchgeführt. Die Tätigkeit erfolgt zunächst nebenberuflich. Der Betrieb eines eigenen Raums im Sinne einer Gaststätte oder eines Verkaufsraums ist zunächst nicht vorgesehen.
Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, das ist mir klar. Aber folgende Fragen sind für mich offen:
- Welcher Schlüssel ist für die Gewerbeanmeldung relevant?
- Ist für diese Tätigkeit eine Schanklizenz erforderlich, soweit es sich um alkoholische Genussmittel handelt?
- Und da ich voraussichtlich in verschiedenen Bundesländern tätig sein werde: Ist die Tätigkeit in jedem Bundesland gesondert genehmigungspflichtig?