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Gewerbe: Was muss in Gewerbeanmeldung eingetragen werden?

Frage

Ich möchte einen Onlineshop (Dropshipping) aufmachen. Ich habe das Papier für die Gewerbeanmeldung bekommen, doch weiß nicht genau was ich dort eintragen muss.

Antwort

Mangels Detailkenntnis über Ihr Gründungsvorhaben kann ich Ihnen nachfolgend zu dem jeweiligen Feld nur die allgemeinen Hinweise geben. Die Angabe ersetzt keine Rechtsberatung. Üblicherweise berät Sie das Gewerbeamt vor Ort beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-formular

Die nachfolgenden Ziffern beziehen sich auf die Formularfelder:

1. Als Einzelunternehmer*in, d.h. Sie gründen alleine und als natürliche Person tragen Sie hier Ihren Vor- und Familiennamen ein. Wenn Sie als GbR (Personengesellschaft bestehend aus mindestens zwei Einzelunternehmer*innen).

2. Bleibt bei einer Einzelunternehmung frei.

3. Bis 9. Die Angaben sind selbsterklärend; Sie tragen Ihre persönlichen Angaben ein.

10. Als Einzelunternehmer*in keine Angaben erforderlich.

11. Keine Angaben erforderlich.

12. Anschrift, von wo aus das Unternehmen betrieben wird. Bei einem Onlineshop ist dies wahrscheinlich identisch mit Ihrer Wohnadresse.

13. Bis 14. keine Angaben erforderlich.

15. Geben Sie hier an, was genau Sie über den Onlineshop verkaufen möchten (welche Produkte). Geben Sie hier möglichst umfassende Warengruppen an (z.B. Beauty- und Wellnessprodukte) an und begrenzen Sie Ihr Produktportfolio nicht zu eng. Ergänzen Sie den Vertriebskanal (online und /oder offline). Zum Beispiel: Online-Vertrieb (Import/Export) von Beauty- und Wellnessprodukten. Wenn in der Zukunft die Produktpalette erweitert werden oder ein zusätzlicher Vertriebsweg (z.B. Offline-Vertrieb) dazukommen soll, dann müssen Sie das Gewerbe entsprechend erweitern.

16. Wenn Sie das Gewerbe neben einer sozialversicherungspflichtigen Angestelltentätigkeit betreiben wollen, dann kreuzen Sie bitte Nebenerwerb „Ja“ an – ansonsten „Nein“. Beachten Sie: Wenn Sie in Vollzeit einer sozialversicherungspflichtigen Angestelltentätigkeit nachgehen, müssen Sie VOR Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Ihren Arbeitgeber informieren. Gleiches gilt für den Fall Sie sind derzeit Arbeitslos (ALG I / ALG II) gemeldet: informieren Sie vorher die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

17. Geben Sie das Datum an, zu dem Sie mit dem Vertrieb beginnen wollen.

18. Kreuzen Sie bitte „Handel“ an.

19. Wenn Sie alleine tätig sind, dann kreuzen Sie bitte „Keine“ an.

20. Wählen Sie Hauptniederlassung aus.

21. bis 22. Keine Angaben erforderlich.

23. und 24. Sofern Sie nicht schon aus früheren Zeiten nicht bereits ein Gewerbe angemeldet haben – wählen Sie bitte Neugründung aus. Die restlichen Angaben lassen Sie bitte leer.

26. Keine Angaben erforderlich.

28. Abhängig von den Produkten. Wenn Sie keine erlaubnispflichtigen Produkte (z.B. Alkohol, Arzneimittel, Waffen etc.) vertreiben, dann können Sie das Feld leer lassen.

29. Da Sie einen Onlineshop und keinen Handwerksbetrieb errichten wollen, können Sie das Feld leer lassen.

30. Gründer*innen mit Migrationshintergrund, die eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung haben, müssen diese angeben!!

31. Wenn Auflagen oder Beschränkungen an die Aufenthaltsgenehmigung geknüpft sind, bitte angeben.

32. Datum

33. Unterschrift.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung

Stand:
Mai 2021

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