Frage
Ich möchte neben dem Studium und meiner derzeitigen Teilzeitstelle ein Nebengewerbe anmelden.
Ich möchte einen Blog betreiben (häufig als Internetdienstleistungen in der Gewerbeanmeldung angegeben) ggf. E-Books und Downloads ggf. auch in Papierform zum Verkauf anbieten. Daneben möchte ich gerne in meinem Blog Themen bzgl. Nail & Makeupart und Interior Design behandeln. Eine Tätigkeit als solche als Serviceleistungen gegen Entgelt ist in naher Zukunft zwar nicht geplant, dies möchte ich jedoch nicht komplett ausschließen und daher das Tätigkeitsfeld so offen wie möglich halten.
Nun weiß ich nicht genau bei welcher BG ich diese nach der Gewerbeanmeldung anmelden soll, die BGW, BGHW, BG ETEM oder sogar eine ganz andere?
Auch weiß ich nicht so ganz, ob ich dann der IHK oder der Handwerkskammer angehören werde, was ist da der Unterschied?