Navigation

Vertrieb von E-Books und Blog als Internetdienstleistung: Anmeldung bei Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Frage

Ich möchte neben dem Studium und meiner derzeitigen Teilzeitstelle ein Nebengewerbe anmelden.

Ich möchte einen Blog betreiben (häufig als Internetdienstleistungen in der Gewerbeanmeldung angegeben) ggf. E-Books und Downloads ggf. auch in Papierform zum Verkauf anbieten. Daneben möchte ich gerne in meinem Blog Themen bzgl. Nail & Makeupart und Interior Design behandeln. Eine Tätigkeit als solche als Serviceleistungen gegen Entgelt ist in naher Zukunft zwar nicht geplant, dies möchte ich jedoch nicht komplett ausschließen und daher das Tätigkeitsfeld so offen wie möglich halten.

Nun weiß ich nicht genau bei welcher BG ich diese nach der Gewerbeanmeldung anmelden soll, die BGW, BGHW, BG ETEM oder sogar eine ganz andere?

Auch weiß ich nicht so ganz, ob ich dann der IHK oder der Handwerkskammer angehören werde, was ist da der Unterschied?

Antwort

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Unternehmensgegenstandes, mit dem Betreiben eines Blogs zu beginnen, empfehle ich Ihnen ihr Unternehmen bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anzumelden.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Die Anmeldung dort können Sie auch online vornehmen.

Sofern sich später der Unternehmensgegenstand ändert oder erweitert wird, so wie von Ihnen beschrieben der Vertrieb von E-Books, Nageldesign, etc. dazu kommt, geben Sie dies bitte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bekannt. Diese wird dann prüfen ob deren Zuständigkeit noch gegeben ist oder ob sich die Zuständigkeit durch die Änderungen in Ihrem Unternehmen verändern.

Die Fragen zur Handwerkskammer und Industrie und Handelskammern kann ich Ihnen leider nicht beantworten und rate Ihnen, sich direkt dorthin zu wenden.

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
März 2022

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben