Antwort
Darf ich davon ausgehen, dass Sie zukünftig auf eigene Rechnung handeln und keine Wertpapiergeschäfte für Dritte wie den Freundeskreis, Bekannte, Verwandte oder Kunden tätigen? Dann sieht meine Einschätzung wie folgt aus:
Als Daytrader müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Voraussetzungen hierfür sind laut Rechtsprechung:
§ Sie traden ausschließlich mit Ihrem eigenen Vermögen
§ Sie üben keine Tätigkeit als Finanzunternehmen nach § 1 Abs. 3 KWG
§ Sie haben keine Erlaubnis als Wertpapierhandelshaus
§ Sie haben keine Erlaubnis als Finanzleistungsinstitut
§ Sie sind nicht als zugelassener Börsenhändler nach § 19 BörsG tätig
§ Die zuvor genannten Topics treffen auf Sie zu, wenn Sie sich entschlossen haben als Privatperson mit ihrem eigenen Vermögen Daytrading zu betreiben.
Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann
Stand:
Dezember 2021
Tipps der Redaktion: