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Gründungsplanung – Gewerbe/Genehmigungen: Anmeldung Bearbeitung und Vertrieb von Holz: Welche Voraussetzungen gibt es?

Frage

Ich möchte mich im Nebenerwerb selbständig machen. Bei meinem Vorhaben handelt es sich um die Bearbeitung von Holz zu Kaminholz, das dann verkauft werden soll. Ferner sollen die dazu benötigten Maschinen auch im Lohn bei anderen Personen vor Ort eingesetzt werden.

Welche Möglichkeiten und Auflagen habe ich in diesem Segment?

Antwort

Ihr Gewerbe, auch wenn Sie es nebenberuflich betreiben, müssen Sie, nach § 14 GewO, beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde anmelden. In der Regel, viele Behörden bieten dies mittlerweile an, kann die Anmeldung online erfolgen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden und die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind nicht einheitlich und unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie ein Handwerk oder einen Handel betreiben. Aus Ihrer Angabe wird auch abgeleitet, ob Sie Mitglied der Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer werden müssen. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, die gesetzlich geregelt ist.

Der Vertrieb, inklusive der vorhergehenden maschinellen Bearbeitung von Holz, von Kaminholz gehört zum Handel.

Auch wenn das Gewerbeamt die IHK über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, so empfiehlt es sich, mit oder vor der Gewerbeanmeldung direkt das Gespräch mit Ihrer zuständigen Kammer zu suchen und sich beraten zu lassen.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Auch hier empfiehlt es sich, direkt das Gespräch zu suchen und nicht darauf zu warten, bis Sie angeschrieben werden.

Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie zum Beispiel nach den zu erwarteten Einkünften befragt werden. Das ist für das Finanzamt vor allem wichtig, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich ist.

Mit der Kleinunternehmer-Regelung gilt für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer, dass sie im ersten Jahr hochgerechnet nicht über 22.000 Euro Umsatz kommen dürfen. „Hochgerechnet“ bedeutet, dass das Finanzamt Ihren getätigten Jahresumsatz, wenn Sie Ihr Geschäft unterjährig gründen, auf 12 Monate hochrechnet. Zum Beispiel sind Sie in einem Jahr nur sechs Monate unternehmerisch aktiv und erwirtschaften in diesem halben Jahr einen Umsatz von Euro 10.000, so geht das Finanzamt von einem Jahresumsatz von Euro 20.000 aus.
Wählen Sie die Kleinunternehmer-Regelung müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ihre Angaben sind ebenfalls wichtig für die Festsetzung einer möglichen Einkommensteuer- und gegebenenfalls einer Gewerbesteuervorauszahlung.

Ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen, sollten Sie direkt mit Irhrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt besprechen. Auf jeden Fall müssen Sie Vorauszahlungen, die Sie leisten müssen, in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie unterstützen Ihre Mitgliedsunternehmen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie kümmern sich um Verletzte und Erkrankte und sorgen für eine bestmögliche Wiedereingliederung.

Unter Umständen müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch Aushilfskräfte, beschäftigen oder zukünftig beschäftigen werden.

Vermutlich gilt dies auch, wenn Sie Lohnarbeiterinnen und Lohnarbeiter, die nicht fest bei Ihnen angestellt sind, an Ihren Maschinen arbeiten lassen. Hier empfehle ich das Gespräch mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, Holz und Metall zu suchen.

Hinweisen möchte ich Sie auch noch auf die Themen Versicherungsschutz, Berufshaftpflicht und ggf. Unfallversicherung, sowie auf die Wahl der Rechtsform. Wenn Sie in Maschinen investieren, dann macht es vielleicht Sinn, z. B. aus Haftungsgründen, eine Kapitalgesellschaft, GmbH oder UG, zu gründen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Mit Hilfe des Behördenwegweisers der Gründerplattform finden Sie notwendige Adressen und Ansprechpartner in Ihrer Region.

Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Stand:
April 2022

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