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Lernförderung gründen und Personal einstellen: Erste Schritte?

Frage

Seit Kurzem biete ich privat Lernförderung für Schülerinnen und Schüler mit BuT (Bildung und Teilhabe) – Berechtigung an. Dabei unterrichte ich alle Fächer. Ich arbeite sehr viel mit Schulen zusammen. Da BuT-berechtigte Familien Anspruch auf Lernförderung haben, rechne ich direkt mit der Region Hannover/Job-Center ab.

Aktuell sind die Anfragen von Schulen und Familien so hoch, dass ich gern ein Gewerbe anmelden und weitere Honorarkräfte/Personal beschäftigen möchte, die die Lernförderung übernehmen.

Dabei stellen sich mir folgende Fragen:

  • Wie sollte ich hier vorgehen? Wo melde ich mein Gewerbe an?
  • Darf ich, sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe, Personal oder Honorarkräfte beschäftigen?
  • Wie muss ich diese dann bezahlen? Um Umsatz zu erbringen, müsste ich diesen weniger Auszahlen als die BuT-Gutscheine vorsehen. Darf ich das?
  • Liegt es dann in meinem Ermessen zu beurteilen, ob sich das Personal/die Honorarkraft als Lehrperson eignet (geeignet zur Erteilung von BuT-Lernförderung)?

Antwort

Eine Anmeldung Ihres Gewerbes beantragen Sie bei Ihrem – ortsansässigen – zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt. Je nach Region/Stadt ist dies auch per Online-Formular möglich. Ihr Ansprechpartner müsste laut unseren Recherchen das „HannoverServiceCenter“ und die Abteilung für Gewerberecht und -überwachung sein. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass sowie Ihre Meldebescheinigung.

Vorab sollten Sie sich Gedanken zur Rechtsform Ihres Unternehmens, zum Unternehmenssitz und zur genauen Tätigkeit, welche angemeldet werden soll, machen. Führen Sie ggf. hierzu auch ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater.

Grundsätzlich können Sie Arbeitnehmer beschäftigen bzw. einstellen, sobald Sie die Gewerbeanmeldung vollzogen haben und Ihnen eine Betriebsnummer vorliegt. Diese können Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Bevor Sie jemanden einstellen, raten wir Ihnen jedoch dazu, eine genaue Kostenkalkulation vorzunehmen. Sie sollten – dauerhaft – sicherstellen können, dass Sie einen Arbeitnehmer und die damit verbundenen Kosten, neben Ihrem Verdienst und nach Abzug aller anderen Kosten, wirklich tragen können. Holen Sie sich hier externe Hilfe z.B. über einen Steuerberater, dieser kann für Sie auch „Probeabrechnungen" für die Mitarbeiter machen etc.

Sofern Sie weiterhin mit der Region Hannover bzw. dem Job-Center abrechnen und die BuT-Gutscheine nutzen wollen, sollten Sie sich mit diesen Einrichtungen auch bzgl. der Auszahlung an Ihr Personal abstimmen. Ggf. sind hier Vorgaben zu berücksichtigen, die uns nicht bekannt sind. Zudem müssten Sie mit diesen involvierten Stellen klären, welche Voraussetzungen/Qualifikationen Ihr Personal erfüllen muss, um mit den BuT-Gutscheinen abrechnen zu können.

Quelle:
German Drechsler

Unternehmensberatung

Stand:
März 2023

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