Selbstständig mit Permanent Make-Up: Welche Voraussetzung?
Frage
Brauche ich eine vorherige Berufsausbildung um mich mit PMU selbstständig zu machen?
Ich habe eine Permanent Make Up Schulung gemacht, da ich mich damit selbstständig machen wollte. Am Ende des Kurses wurde mir gesagt, dass ich das nur anwenden darf, wenn ich ausgebildete Kosmetikerin bin. Dazu habe ich nichts im Internet oder im Gesetzestext gefunden.
Antwort
Wenn Sie sich im Bereich Permanent Make-up selbstständig machen möchten, ist keine abgeschlossene Ausbildung zur Kosmetikerin erforderlich. Das Kosmetiker-Handwerk gehört zu den sog. zulassungsfreien Handwerken und kann ohne den entsprechenden Nachweis einer Qualifikation ausgeübt werden.
Neben der Anmeldung beim Gewerbeamt ist zusätzlich noch eine Registrierung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit notwendig. Des Weiteren sind ggf. noch Anmeldungen bei der Berufsgenossenschaft, beim Finanzamt und bei der Rentenversicherung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich vor Aufnahme der Selbstständigkeit an die zuständige Handwerkskammer. Sie können dort in vielen Fällen eine kostenlose Beratung zur Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Die zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln. Alternativ können Sie auch unter www.startercenter.nrw.de eine Anlaufstelle für die Existenzgründungsberatung raussuchen.
Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf
Stand:
Juni 2022
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