Betreuungskraft: Voraussetzungen für Selbständigkeit?
Frage
Seit 2016 bin ich Betreuungskraft nach § 87b und seitdem in einem ambulanten Betreuungsdienst tätig. Mein Arbeitsvertrag ist nun ausgelaufen und ich hege die Überlegung, mich auf diesem Gebiet selbständig zu machen. Welche Voraussetzung brauche ich hierfür? Ist der Stundensatz festgelegt oder vereinbar? Würde ich von der Pflegekasse eine Unterstützung bekommen? Welche Fixkosten hätte ich im Monat? Welche Anlaufstellen gibt es für offene Fragen?
Antwort
Grundsätzlich haben Sie z.B. die Möglichkeit sich als Senioren-Assistentin nach dem „Plöner Modell“ selbständig zu machen. Informationen hierzu finden Sie z.B. bei der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.: www.bdsad.de
Mit Selbstzahlern können Sie den Preis frei vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.senioren-assistentin.de/berufsbild/wer-bezahlt-sie/
Ihre Fixkosten bestehen neben Ihren Lebenshaltungskosten aus Bürokosten, evtl. Materialien, Steuern und Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft).
Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017
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